Energiepauschale bei Vereinen
Als Maßnahme zum Umgang mit den hohen Energiekosten erhalten Beschäftigte ab September eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Sie wird durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Das betrifft auch Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, soweit sie lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer haben. Die Energiepreispauschale ist sozialversicherungsfrei, aber lohnsteuerpflichtig. Entsprechend müssen sie die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung erfassen. Sie wird in der …