Das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, eine Bundesratsinitiative Bayerns, wurde am 9. Februar 2023 im Deutschen Bundestag mit Änderungen in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Digitale Versammlungen waren in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie zeitweilig erlaubt worden, jetzt bedurfte es einer Nachfolgeregelung. Erlaubt werden grundsätzlich hybride Versammlungen, zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.