Bundesgesundheitsministerium
Informationen zum Coronavirus in Deutschland
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Infektionsschutz
Lagfa Bayern
BZgA Informationsblatt zum Selbst- und Fremdschutz
Die nachstehende Seite enthält alles Wissenswerte zum Ehrenamt im Zusammenhang mit Corona
https://lagfa-bayern.de/informationen-und-service/infos-fuer-fa-fz-kobe/
Versicherungsschutz in Zeiten von Corona
Info der Versicherungskammer Bayern zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung:
Schutz von Ehrenamtlichen in Corona-Helfergruppen
Information der Freiwilligenagentur Landkreis Regensburg
Unfall- und Versicherungsschutz bei Nachbarschaftshilfeorganisationen
Datenschutz in Zeiten von Corona
zur Verfügung gestellt von der Freiwilligenagentur Dingolfing-Landau
Information zum Datenschutz
Verhaltensempfehlungen
von infektionsschutz.de
Schutz vor Corona im Alltag und im Miteinander
Handlungshilfen für den Einsatz von Spontanhelfenden im Rahmen des Coronavirus (SARS-CoV-2) (Entwickelt von den Maltesern und der Uni Wuppertal) https://www.arbsi.uni-wuppertal.de/de/handlungshilfen-covid19.html
Die Seite enthält zum download:
- “Handlungshilfen für Organisationen” – Stand: 21.04.2020
- “Handlungshilfen für Spontanhelfende” – Stand: 21.04.2020
- “Handlungshilfen für Einkaufshelfer” – Stand: 21.04.2020
- “Handlungshilfen – Hund ausführen” – Stand: 21.04.2020
- “Infoblatt – Tipps für die seelische Gesundheit von Corona-Helfern“ – Stand: 21.04.2020
Gesundheitsministerium Bayern
Infektionsmonitor-bayern
Gesundheitsamt Landkreis Mühldorf
Aktuelle Gesundheitsinfos
Fachbereich Senioren und Soziales Landratsamt Mühldorf am Inn
Soziales und Senioren
Informationen für Vereine in Corona-Zeiten
Deutsches Ehrenamt https://deutsches-ehrenamt.de/?s=Corona
Vorübergehende Neuregelung für die Beschlussfassung von Vereinen
Im Rahmen des Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere “virtuelle Sitzungen” vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet. Weitere Infos unter:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_Abmilderung FolgenCovid-19.html
s. hier den entsprechenden Passus des Bundesgesetzblatts §5 Vereine und Stiftungen_Corona_Vorstand
Hotline
Für Bürgerinnen und Bürger wurde eine Telefon-Hotline vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichtet: Die Coronavirus-Hotline lautet 09131/6808-5101.