Projektförderung Bürgerbusse durch den Freistaat Bayern
Was ist ein Bürgerbus? Bei einem Bürgerbus fahren Bürger für Bürger! Ehrenamtliches Personal steuert einen Kleinbus mit 8 Fahrgastplätzen um Lücken im bestehenden ÖPNV zu schließen, z.B. als kleiner Stadtverkehr, Gemeindeverkehr oder als Anbindung an das nächste Unterzentrum. Träger des Bürgerbusses ist i. d. R. eingetragener Verein, ansonsten Kommune.
Ziel der Förderung ist, das bestehende Fahrtangebot bedarfsgerecht zu ergänzen und so die Mobilität der Bevölkerung auch außerhalb der Verdichtungsräume zu verbessern. Damit soll ein Beitrag zur Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Freistaat geleistet werden.
Das Landratsamt Mühldorf (Förderstelle, ÖPNV) beschäftigt sich unter Einbeziehung des Vereins Ehrensache, der Freiwilligenagentur im Landkreis Mühldorf, e.V. mit dieser Thematik.
Förderung Bürgerbus: Ab 05/2019 werden Gemeinden und Vereine bei der Umsetzung eines Bürgerbus-Vorhabens vom Freistaat Bayern finanziell unterstützt. Durch die neue Förderrichtlinie werden die Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen, für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und für die Organisation der Verkehrsangebote gefördert. Die Richtlinie finden Sie hier: Richtlinie
An dieser Stelle kann eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie hochgeladen werden: Bürgerbus – Förderung – Zusammenfassung
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