Asyl – Ehrenamtliche Deutschkurse 2017/2018

lagfaLOGO1Information der Landesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligenagenturen (lagfa bayern e.V.)

Im Rahmen des Projekts “Sprache schafft Chancen” besteht auch für den Doppelhaushalt 2017/2018 wieder die Möglichkeit, für ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse einen Antrag auf Sachkostenpauschale zu stellen.

Diese Sachkostenpauschale in Höhe von 500 Euro richtet sich an ehrenamtliche Leiter*innen von Deutschkursen, die Flüchtlingen und Asylbewerbern die deutsche Sprache beibringen.

Die größte Neuerung in 2017 ist, dass jetzt endlich – wie gefordert – auch die bereits durch die lagfa bayern e.V. geförderten Kursteilnehmer erneut bezuschusst werden können, die im Jahr 2017 Folgekurse besuchen.

Bitte verwenden Sie für Ihre Antragsstellung ausschließlich das aktualisierte Antragsformular für 2017. Antrag_Sprachfoerderung_Sachkostenpauschale2017

Lesen Sie im folgenden die Fördervoraussetzungen und die Übersicht, wozu die Pauschale genutzt werden kann.

Im Folgenden eine aktualisierte Übersicht der Fördervoraussetzungen: – ehrenamtliche Kursleitung – als Nachweis:Sprache schafft Chancen Logo RZ

  • Teilnehmerliste mit den Unterschriften von 5 gleichen Kursteilnehmer aus 3 stattgefundenen Unterrichtsterminen –
  • insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten bzw. eine Mindestdauer von 3 Monaten
  • Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Woche
  • schriftliche, formlose Empfangsbestätigung nach Erhalt der Pauschale per Post an lagfa bayern e.V. oder per Email an sprachfoerderung@lagfa-bayern.de –
Aktualisierte Übersicht zur Nutzung der Pauschale

Die Pauschale darf ausschließlich nur für Sachkosten genutzt werden, die bei der Organisation und Durchführung der Deutschkurse entstehen wie beispielsweise:

  • – Fahrtkosten der ehrenamtlichen/freiwilligen Deutschlehrer*innen
  • – sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung, z. B. Fortbildungskosten – anteilige Telefonkosten oder
    für Internetnutzung
  • – Materialkosten (z.B.: Kopien, Toner, Bücher, Stifte, Flipchart, Whiteboard, etc.)
  • – Mietkosten für den Schulungsraum

Die Pauschale darf NICHT für Honorarkosten oder Aufwandspauschalen für die Kursleitung genutzt werden.

Link zur lagfa bayern e.V.:http://www.lagfa-bayern.de/projekte-der-lagfa/sprache-schafft-chancen/
Vorlagenbeispiele für Teilnehmerlisten, das Antragsformular und sämtliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Nutzung der Pauschale finden Sie im Internet unter www.lagfa-bayern.de/projekte-der-lagfa/sprache-schafft-chancen/sachkostenpauschale.