Mikroförderung für Vereine

Fördermöglichkeit bis max. 2.500 € für Vereine für kleinere Vorhaben

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Hier könnt ihr prüfen, ob das Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchgeführt wird.

Vereine können eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.

Förderbestimmungen, Hinweise und Antragstellung unter nachstehendem link

Mikroförderprogramm