Infos zum Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen im Engagement für Geflüchtete

Aktuelle Zusammenstellung der wichtigsten Versicherungsfragen von der lagfa bayern

Die Handreichung zum Versicherungsschutz wurde Dank des Impulses der Freiwilligenagentur Aichach-Friedberg und mit dem Know- How der Fachabteilung der Versicherungskammer Bayern neu erarbeitet.

Grundsätzlich gilt
Versicherungsschutz besteht für ehrenamtlich Tätige, welche sich in einer rechtlich unselbständigen (im Rahmen der Unfallversicherung auch rechtliche selbständigen) Organisation zum Wohle des Gemeinwesens in Bayern engagieren oder deren Engagement von Bayern ausgeht.
Wenn sich Helferkreise bilden (welche nicht als e.V. fungieren), wären die einzelne Helferinnen und Helfer im Rahmen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung versichert.
ACHTUNG
Kein Versicherungsschutz besteht für sog. Einzelkämpferinnen und -kämpfer, welche “auf eigene Faust” tätig werden.

Empfehlung: Ehrenamtliche sollten sich immer unter das Dach einer Vereinigung begeben, sei es einer rechtlich selbständigen wie Kommune, Verein oder Wohlfahrtsverband oder einer rechtlich unselbständigen, wie lose zusammengeschlossene Helferkreise. Somit können Ehrenamtliche in einer rechtlich unselbstständigen Vereinigung subsidiär Versicherungsschutz nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung in Anspruch nehmen. Ehrenamtliche im Rahmen rechtlich selbstständiger Vereinigungen sind über die jeweilige Organisation zu versichern.

Detaillierte Infos zur Unfall – und Haftpflichtversicherung bitten wir dem nachstehenden Link zu entnehmen

Versicherungsschutz für Engagierte.pdf

weitere links

Unfallversicherung: Kommunale Unfallversicherung Bayern

https://kuvb.de/aktuelles/neuigkeiten-detail/info/versicherungsschutz-fuer-ehrenamtliche-in-der-fluechtlingshilfe/