1. Informationsblatt der Freiwilligenagentur miteinand-füreinand
Das Informationsblatt finden Sie unter folgendem Link: http://www.asyl-wittelsbacherland.de/wp-content/uploads/2016/03/Informationen-Versicherungsschutz-EA_Asyl.pdf
Schäden bei der Ausübung eines Ehrenamtes
Im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes können verschiedene Schäden entstehen. Sie als Ehrenamtlicher können sich selbst verletzen oder anderen einen Schaden zufügen. Um durch einen solchen Schaden im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements keinen finanziellen Nachteil zu erleiden, ist es wichtig darauf zu achten, dass folgender Versicherungsschutz vorliegt:
- Haftpflichtversicherung: Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, die einem anderen zugefügt werden
- Unfallversicherung: Schutz vor den finanziellen Folgen eines eigenen Unfalls
(Überblick aus Versicherungskammer Bayern, Information zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger, Juli 2015)
2. Infoblatt der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
Hier können Sie das DGUV-Infoblatt “Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe” herunterladen (PDF, 401 kB).
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer spielen für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen eine wichtige Rolle. Die ehrenamtlich Tätigen übernehmen verschiedenste Aufgaben – von der Organisation der Unterbringung über Sprachunterricht bis zu gemeinsamen Veranstaltungen. Wie bei beruflichen Tätigkeiten können auch bei diesen Arbeiten Unfälle geschehen. Das wirft bei Kommunen und Organisationen die Frage nach dem Versicherungsschutz auf.Antworten darauf finden Sie im Infoblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung. Es klärt über die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes und Zuständigkeiten auf, stellt die Leistungen bei einem Unfall dar und gibt Hinweise für die Praxis.
3. Informationen der Kommunalen Unfall-Versicherung Bayern
Wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Elternbeirat oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – genießen auch Menschen, die sich für Flüchtlinge engagieren, automatisch und kostenlos gesetzlichen Unfallversicherungsschutz,“ so Elmar Lederer, Direktor der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Voraussetzung ist, dass die Kommune die organisatorische Regie übernimmt. Das heißt, dass sie für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig ist, eine Weisungsbefugnis gegenüber den Helferinnen und Helfern hat, die Organisationsmittel zur Verfügung stellt, die Kosten trägt und nach außen als Verantwortliche auftritt.
Weitergehende Informationen der Bayerischen Kommunalen Unfallversicherung erhalten Sie unter http://www.kuvb.de/aktuelles/neuigkeiten-detail/info/unfallversichert-bei-der-ehrenamtlichen-hilfe-fuer-fluechtlinge/
Hier kann man die Pressemeldung des KUVB herunterladen.