Die Bundesregierung hat nunmehr entschieden, geflüchteten Menschen aus der Ukraine ab sofort einen Zugang zu den Sprachförderangeboten des Bundes ebenso wie zu entsprechenden Beratungsangeboten zu ermöglichen
Insbesondere können Geflüchtete nun gemäß §44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Integrationskurs zugelassen werden. Für Geflüchtete ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenfrei.