Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 17. März 2022 vereinfachte steuerliche Bedingungen für Spenderinnen und Spender sowie Hilfsorganisationen, die sich für Geflüchtete oder Kriegsgeschädigte aus der Ukraine engagierten, bekannt gegeben. Hier finden Sie die Abgabenordnung in voller Länge.