EU Datenschutz-Grundverordnung – Hilfestellungen (Stand 12.08.2018)

Die neue EU Datenschutzgrundverordnung gilt ab 25.Mai 2018 

Datenschutz geht alle an. Diese Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Vereine und Organisationen – egal wie viele Mitglieder sie haben. Am Donnerstag, 17. Mai 2018 fand im großen Sitzungsaal des Landratsamts eine Info-Veranstaltung zur neuen Datenschutzverordnung für Vereine mit H. RA Laymann aus München statt (s. nachst. Bild).

Zeitungsartikel OVB zur DSGVO-Veranstaltung Mai 2018 (OVB vom 3. August 2018)

Hinweis: Aufgrund vieler Anfragen werden wir voraussichtlich eine 2. Veranstaltung organisieren. Der genaue Termin steht noch nicht fest und wird in den örtlichen Medien sowie auf unserer website rechtzeitig bekannt gegeben

Nachstehend Präsentation zur DSGVO und Handout zur Veranstaltung und weiterführende Informationen.

Weiterführende Informationen

Neue Datenschutz-Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige 

Für Vereine und Ehrenamtliche hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Telefonhotline mit geschulten Personal eingerichtet, die seit 09. Juli 2018 aktiv ist. Erreichbar ist die Hotline von Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter 0981/531810. S.a. https://www.lda.bayern.de/de/hotline.html

Ziel ist es, Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in Bayern Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die Fragen rund um das neu gefasste Datenschutzrecht rasch und unkompliziert beantworten. Zudem hat das Landesamt  die 10 meistgestellten Fragen und Antworten auf der Homepage des Landesamtes zu veröffentlicht unter: https://www.lda.bayern.de/de/faq.html  

Neu ist die Seite des Landesamts “DSGVO-Verstehen” unter https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de/vereine/hilfe-zur-dsgvo-fuer-vereine.html

Fragen, die weder durch einen Anruf noch durch die Internetseite des Landesamts beantwortet werden können, können per Mail an vereine@lda.bayern.de gestellt werden.

Weiterführende Links