Auszug aus den FAQ des Bundesinnenministeriums zur Auszahlung der Energiepreisprämie (EPP) von 300€ an ehrenamtlich Tätige (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Energiepreispauschale.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
Anspruchsberechtigt sind in der Regel auch Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (z. B. ehrenamtlich tätige Übungsleiter oder Betreuer); s. Ziff. II.2 der FAQ.