Ehrenamtliche Fahrdienste

Hinweis zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Nachbarschaftshilfen/Seniorengenossenschaften

Bei der Frage, ob bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen/ Seniorengenossenschaften, die Fahrdienste anbieten, Aufwandsentschädigungen für die Fahrten annehmen dürfen und wenn ja, wie hoch diese sein dürfen (Betriebskosten), gibt es keine festen km-Pauschalen.

Zur Verwaltungsvereinfachung hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eine Ausnahmeregelung dahingehend geschaffen, dass bis auf weiteres vom Vorliegen eines die Betriebskosten nicht übersteigenden Entgeltes in der Regel bei Entgelten bis zu 0,25 Euro pro Kilometer ausgegangen werden soll. Höhere Betriebskosten  können im Einzelfall fahrtenbezogen nachgewiesen werden. Soweit das Gesamtentgelt pro Fahrt oberhalb der Betriebskosten (variable Kosten, insbesondere Treibstoff, Öl, Reifenabnutzung) liegt, ist die Beförderung eines nachbarschaftlich organisierten Fahrdienstes genehmigungspflichtig.

s. hierzu auch:

Informationen zu Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt (PDF-Datei zum Download)