Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt

Grundsätze und ehrenamtliche Fahrdienste

Ein Ehrenamt wahrzunehmen bedeutet, Zeit zu spenden, sich für andere einzusetzen. Es soll nicht – und darf rechtlich nicht – als Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden, in dem eine Person eine Arbeitsleistung erbringt, um dafür im Gegenzug Lohn oder Gehalt zu beziehen.

Wer sich ehrenamtlich einsetzt, wird in diesem Sinne unentgeltlich tätig. Er hat nicht die Absicht, für seine aufgewendete Zeit oder seinen Einsatz eine Vergütung als Gegenleistung zu bekommen. Das sehen auch die Gerichte so, weisen aber auf die Zulässigkeit von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz hin.

Unter nachstehendem link finden Sie Infos über die Zulässigkeit von Zahlungen von Aufwandsentschädigungen und  Auslagenersatz an Ehrenamtliche.