Asyl – gesetzliche Unfallversicherung

Gut versichert bei Integration

Was Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Flüchtlingen zu beachten haben (Info der VBG im Heft Certo)

Flüchtlinge in Deutschland suchen Chancen, um am Arbeitsmarkt teilzuhaben und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Möglichkeiten hierfür bieten zum Beispiel Praktika, Integrationskurse, arbeitsmarktpolitische Instrumente der Bundesagentur für Arbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Betriebe, Kirchen, Sportvereine und andere Träger, die Asylsuchende beschäftigen wollen, müssen dabei den Aufenthaltsstatus beachten. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt für Geflüchtete bei Teilnahme an Maßnahmen, die über die Arbeitsagentur oder einen Träger der Grundsicherung gefördert werden. Versichert ist ebenfalls die Teilnahme an Sprachkursen oder anderen Qualifizierungsmaßnahmen, wenn diese der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (beruflichen Eingliederung) dienen. Beispielsweise ist ein junger Flüchtling, der im Rahmen eines Praktikums zur Berufsorientierung in einem Betrieb mitarbeitet und nicht nur zuschaut, vom ersten Arbeitstag an versichert. Ob die Tätigkeit bezahlt wird oder nicht, ist für den Versicherungsschutz nicht von Belang. Asylsuchende, die ehrenamtlich in einer Kirchengemeinde mit Zustimmung des Pfarrers mithelfen, sind hierbei ebenfalls abgesichert.

MEHR INFORMATIONEN: www.vbg.de/fluechtlinge