FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was muss/sollte ich berücksichtigen, wenn ich mich ehrenamtlich betätige? Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das ehrenamtliche Engagement.

Ohne das Prinzip Hilfe
hat das Prinzip Hoffnung
keine Chance

Bin ich in meinem Ehrenamt versichert?

Im Regelfall sind Sie bei jeder ehrenamtlichen Tätigkeit gut abgesichert.
Entweder fällt Ihr Engagement unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oder es besteht – ohne besondere Anmeldung – Versicherungsschutz über einen vom Freistaat Bayern abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrag. Die Kosten der Versicherung übernimmt der Freistaat.

Wer sich ehrenamtlich engagiert, denkt zunächst natürlich an Dinge wie „anderen helfen“, „Sinnvolles tun“, „seinen Horizont erweitern“ oder auch „einfach Spaß haben“, „Neues Kennlernen“ und „Erfahrungen weitergeben“.

Für den Fall der Fälle gilt es allerdings – wie immer im Leben – Vorkehrungen zu treffen und Bescheid zu wissen, z.B. wenn man sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst verletzt, Gegenstände beschädigt werden, oder anderen Personen unabsichtlich Schaden zugefügt wird.

Die finanziellen Folgen dieser Risiken könnten unter Umständen erheblich sein und sollten so abgesichert werden, dass die Ehrenamtlichen sie nicht privat tragen müssen.

Es gibt insbesondere zwei Arten von Versicherungen, die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit zu gewährleisten sind:

  • Die Unfallversicherung schützt gegen Risiken, die aus den
    Folgen von Unfällen der Ehrenamtlichen entstehen können
  • Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken, die
    aus dem Schaden, den Ehrenamtliche anderen Personen oder Gegenständen
    zufügen, entstehen können.

Für die ehrenamtlich in rechtlich selbständigen Vereinen und Verbänden Tätigen müssen die Organisationen selbst für Versicherungsschutz sorgen.

Für Ehrenamtliche, die in rechtlich unselbständigen Initiativen tätig sind, bietet der Freistaat Bayern mit der bayerischen Ehrenamtsversicherung (einer Sammelversicherung für‘s Ehrenamt) eine zusätzliche kostenlose Haftpflicht- und Unfallversicherung.

So soll ein möglichst lückenloser Versicherungsschutz für alle ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bayern gewährleistet werden.

Zu beachten ist hier allerdings die Nachrangigkeit der Ehrenamtsversicherung

Weitere hilfreiche Informationen zum Versicherungsschutz Ehrenamtlicher finden Sie hier:

„Ehrenamtsversicherung Bayern“, Bayer. Sozialministerium:
Bayer. Sozialministerium

„Unfallversichert im Engagement“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Broschüre

Bayerische Ehrenamtsversicherung:
https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php

Informationen der Freiwilligenagentur Regensburg zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Asylbereich
Flyer Versicherung FA Regensburg

Wie viel Zeit brauche ich?

Diese Frage beantworten Sie für sich ganz persönlich:
Ihr freiwilliges Engagement richtet sich ganz nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten und individuellen Interessen, ob einmalig, mittel-oder langfristig oder für die Dauer eines ehrenamtlichen Projekts. Wichtig ist, dass die Rahmenbedingungen bekannt sind und besprochen werden. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Engagement beenden wollen.

 Wo kann ich mich engagieren? Wie finde ich eine Stelle?

Suchen Sie in unserer Engagement-Börse nach aktuellen Möglichkeiten sich in Ihrer Nähe ehrenamtlich zu betätigen.

Gerne stellen wir Ihnen die vielfältigen Einsatzfelder in einem persönlichen Gespräch vor; natürlich kostenlos und völlig unverbindlich. Wir geben Ihnen eine erste Orientierung, wo Sie sich engagieren können und beraten Sie, was für Sie vor Aufnahme und bei der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit wichtig ist. Wir klären gemeinsam mit Ihnen Ihre Fragen und stellen den ersten Kontakt zur gewünschten Einsatzstelle her.

Unser Fragebogen für Freiwillige unterstützt Sie und uns bei der Suche nach einer passenden ehrenamtlichen Beschäftigung, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.
Fragebogen Freiwillige Helfer

Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt mit der von Ihnen ausgesuchten Einsatzstelle in Verbindung setzen.

Was bei der Aufnahme eine freiwilligen Tätigkeit zu beachten ist, haben wir auch in unserem „Leitfaden für ehrenamtliche Helfer zusammengefasst“.
Leitfaden-Ehrenamt-Flyer-2016 zusammengefasst.

Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt mit der von Ihnen ausgesuchten Einsatzstelle in Verbindung setzen.

Noch ein Hinweis: Nicht alle Stellen für Freiwillige werden veröffentlicht. Deshalb können wir Ihnen häufig auch noch weitere Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch im Ehrenamt anbieten.

Zur Engagementbörse

 Welche Aufgabe passt für mich?

Beim Ehrenamt kann jeder seine Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Engagements an dem, was Sie können, sich zutrauen und was Sie interessiert. Seien Sie mutig und neugierig; probieren Sie aus, worauf Sie Lust haben.
Wenn Sie unsicher sind, was zu Ihnen passt, lassen Sie sich bei uns oder auch direkt bei einer möglichen Einsatzstelle beraten. Den Kontakt stellen wir gerne her. Klarheit verschaffen auch Schnuppertage, an denen Sie das mögliche Arbeitsfeld kennen lernen können.

 Was wird von mir erwartet?

Bei Ihrem freiwilligen Engagement geht es nicht um Leistung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Aufgabe gerne und mit Begeisterung machen können. Aber natürlich gibt es auch Spielregeln, die einzuhalten sind. Hierzu gehören z.B. Datenschutz, Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit.

 Was ist, wenn mir meine ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr gefällt.

Kein Problem. Ihre Interessen können sich mit der Zeit natürlich auch ändern, oder Sie wollen etwas Neues ausprobieren oder fühlen sich vielleicht über/unterfordert. In diesem Fall sollten Sie reagieren. Reden Sie mit uns und/oder Ihren Ansprechpartnern in Ihrer Einsatzstelle über die Situation. Wir suchen sehr gerne gemeinsam nach passenden Lösungen.

Was muss ich können?

Ihre freiwillige Tätigkeit soll Spaß machen und Sie nicht überfordern. Das gelingt am besten, wenn Sie Ihre Stärken und Interessen einbringen und Ihr Engagement daran ausrichten.

Besonders wichtig: Lösen Sie sich dabei von den Leistungsvorstellungen der Arbeitswelt. In der Freiwilligenarbeit sind sehr oft andere Fähigkeiten gefragt: zuhören, spielen, übersetzen, malen, trösten, Geschichten erzählen, usw. Aufgaben für Freiwillige gibt es viele, sei es in einer Nachbarschaftshilfe, als Lesepate, in Vereinen, Einrichtungen und gemeinwohlorientierten Organisationen oder auch der Einsatz für einzelne Mitmenschen und vieles mehr. Jeder noch so kleine Einsatz hilft direkt oder indirekt Menschen in Not. Wie und für wen Sie sich engagieren, hängt von Ihren Vorstellungen, Zielen, Möglichkeiten und zeitlichen Ressourcen ab.

Was bringt mir ein freiwilliges Engagement?

Spaß und Erfüllung, Weitblick und Entwicklung, neue Freundschaften, Verantwortung und Kreativität und noch vieles mehr. Es ist nicht der materielle Dank sondern vielmehr ein freundliches Lächeln oder ein Händedruck, die eigene Horizonterweiterung und das Gefühl gebraucht zu werden, aber auch die Möglichkeit Neuland zu betreten und sich selbst zu entdecken.

 Kann ich ehrenamtlich tätig werden, wenn ich arbeitslos bin?

Die Ausübung eines Ehrenamts und der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld oder –hilfe; Sozialgesetzbuch (SGB) III) schließen sich grundsätzlich nicht aus. Voraussetzung ist, dass es sich beim Ehrenamt um kein “verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis” handelt und die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beendet werden kann. Aber das ist ja gerade das Wesen der ehrenamtlichen Tätigkeit; Sie sind freiwillig tätig und nicht arbeitsvertraglich gebunden.

§ 138 Abs. 2 SGB III: “Eine ehrenamtliche Betätigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn dadurch die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird”, mit anderen Worten: wenn der Arbeitslose uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und seine Kräfte darauf konzentriert, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Entscheidendes Kriterium für das Konkurrenzverhältnis von Ehrenamt und Leistungen nach dem SGB III ist die Beurteilung, ob das Ehrenamt ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 SGB IV ist.

Der Einstieg in einen Beruf hat allerdings Vorrang vor einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Deshalb müssen Sie der Agentur für Arbeit einen ehrenamtlichen Einsatz mit mehr als 15 Stunden pro Woche melden.

Die gesetzliche Grundlage für ein Ehrenamt während der Arbeitslosigkeit bildet die “Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen”: „Ehrenamtliche Betätigung

Sozialgesetzbuch: Sozialgesetzbuch

Brauche ich einen Vertrag mit der Einsatzstelle?

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine freiwillige Leistung. Es besteht deshalb grundsätzlich keine Verpflichtung, diese vertraglich zu regeln (wie z.B. in einem Arbeitsvertrag).

Es kann aber für die Ehrenamtlichen wie auch für die Einsatzstelle sinnvoll sein, eine Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit abzuschließen und darin Fragen wie Tätigkeitsinhalt, Tätigkeitsumfang, Aufhebung, Haftung, Unfälle und Schäden, Versicherung und Aufwendungsersatz zu regeln. Die gilt insbesondere bei der ehrenamtlichen Arbeit für Organisationen. Vereinbarungen über ehrenamtliche
Tätigkeiten schützen beide Seiten. Für die Einsatzstellen bedeutet diese eine gewisse Verbindlichkeit und damit Verlässlichkeit in Bezug auf die ehrenamtliche Tätigkeit.

 Was ist bei einem Aufwandsersatz zu beachten?

Für die Erstattung der Aufwendungen, die durch das ehrenamtliche Engagement entstehen, hat sich der Begriff der Aufwandsentschädigung” eingebürgert. Es lassen sich verschiedene Formen von Aufwandsentschädigungen unterscheiden:

Entstandene Kosten

Die Erstattung von tatsächlich entstandenen Sachkosten (Telefon, Porto, Fahrt-/Reisekosten, Materialien), die einzeln durch Belege nachgewiesen werden müssen, ist steuerfrei.

Werden dagegen Aufwandsentschädigungen über die reine Erstattung von tatsächlich entstandenen materiellen Aufwendungen hinaus gezahlt, stellt sich im Sozialrecht die Frage nach der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen, im Steuerrecht geht es um die Frage, ob gezahlte Aufwandsentschädigungen als Einkommen zu versteuern sind.

Die Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit darf auf nicht höher sein als der erbrachte Aufwand, sonst handelt es sich um bezahlte und nicht mehr um ehrenamtliche Tätigkeit. Auch ist zu beachten, dass diese Einnahmen steuerlich relevant werden können:
Bei Beträgen, die diese Grenzen überschreiten, handelt es sich entweder um Einkünfte aus nebenberuflicher, selbständiger Tätigkeit oder aus einer abhängigen Beschäftigung – wenn auch nur kurzfristig oder geringfügig -, für die der Verein zur Einhaltung der Lohnsteuer und eventueller Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet ist.

Ehrenamtspauschale

Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich kann seit 1.1.2013 eine steuerfreie Pauschale von max. 720 € jährlich geltend gemacht werden, sofern nicht bereits eine andere steuervergünstigende Regelung in Anspruch genommen wird.

Übungsleiterpauschale

Aufwandsentschädigungen für bestimmte “begünstigte Tätigkeiten” in einem gemeinnützigen Verein sind bis zu einer Höhe von 2.400 € im Jahr steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei. Sie gelten für:

  • nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten;
  • nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten, z.B. als Chorleiter oder Dirigent oder für Lehr- u. Vortragstätigkeiten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie Volkshochschulen und Musikschulen, und für
  • die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Vereinen werden die Aufwandsentschädigungen zusammengerechnet; sie dürfen insgesamt die Grenze von 2.400 €/Jahr nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Vereinsbesteuerung und Ehrenamt: Vereinsbesteuerung (PDF)

Steuertipps für Vereine
(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – 15. Auflage 2015):
Steuertipps für Vereine

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts: Steuerrecht Ehrenamt (PDF)

Merkblatt zu Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten – Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale:
Ehrenamtspauschale

Steuertipps für Vereine (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration):
Steuertipps

Bayerisches Sozialministerium: Bayer. Sozialministerium

Fragen zur Vergütung im Ehrenamt: Vergütung im Ehrenamt

Lexikon des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement:
Landesnetzwerk

Fragen zum Verein:
Vereinswiki Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement