Voraussetzungen für den Erhalt/Formulare/Anträge

Der Lohn unserer Bemühungen ist nicht das,
was wir dafür bekommen,
sondern das was wir dadurch werden.

Voraussetzungen

Sind Sie reif für die Ehrenamtskarte?

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Gut, zu wissen:

Die Ehrenamtskarte können nur diejenigen erhalten, die in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt wohnen, die bei der Vergabe mitmachen. Hier finden Sie eine Übersicht.

Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass künftig auch die Ehrenamtlichen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können,

die zwar in einer bayerischen Kommune wohnen, die die Bayerische Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, sich aber in einer bayerischen Kommune mit Bayerischer Ehrenamtskarte engagieren und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen

oder

die außerhalb Bayerns wohnen, sich aber in Bayern in einer Kommune ehrenamtlich engagieren, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat, und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen.

Die Entscheidung darüber und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die jeweilige Kommune in eigener Verantwortung.

Formulare

Für die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist gem. den Bestimmungen des Sozialministeriums ein Antrag erforderlich.

Für mehrere Antragsteller (z.B. Mitglieder aus einem Verein) können Sie einen Sammelantrag verwenden

Nach 3 Jahren verliert die blaue Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit ab und muss mit einem Folge-Antrag verlängert werden:
Die goldene Ehrenamtskarte muss nicht verlängert werden; sie ist unbegrenzt gültig!.